Paragraf 219a wird endlich abgeschafft: Dafür liegt nun der Referentenentwurf vor. Dieser Entwurf wird in den zuständigen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt um dann abschließend in den Bundestag zu gelangen. Die Streichung des Paragrafen 219a ist längst überfällig und bedeutet für betroffene Frauen, aber auch für die Mediziner eine erhebliche Erleichterung in der Durchführung und Beratung über Schwangerschaftsabbrüche. Diesen Fortschritt begrüße ich daher sehr und freue mich über die schnelle Umsetzung auf Seiten der Bundesregierung.