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Hochschulbetrieb in Corona-Zeiten: SPD und Grüne greifen Studierenden und unter die Arme

Hochschulbetrieb in Corona-Zeiten: SPD und Grüne greifen Studierenden und unter die Arme

Zur Bürgerschaftssitzung am 2. September 2020 bringen die Fraktionen von SPD und Grünen zwei Anträge ein, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hochschulbetrieb abzufedern. So soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Zudem beantragen die Regierungsfraktionen eine Prüfung zur Verlängerung des Hamburger Corona-Nothilfedarlehen für Studierende. Für Juniorprofessuren sowie Akademische Rätinnen und Räte soll darüber hinaus eine Grundlage geschaffen werden, um das Beschäftigungsverhältnis um ein halbes Jahr zu verlängern.

Dazu mein Statement als wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion:

„Auch wenn es den Hochschulen in beeindruckend kurzer Zeit gelungen ist, einen großen Teil ihres Lehrangebots zu digitalisieren, war und ist der Lernalltag für Studierende während Corona eine besondere Herausforderung. Viele Studierende sind pandemiebedingt in finanzielle Not geraten. Rot-Grün hat schnell darauf reagiert: Bereits im Frühjahr hat Hamburg als eines der ersten Bundesländer ein Notfalldarlehen für Studierende eingerichtet, das im Sommer durch eine übergangsweise Hilfe des Bundes abgelöst wurde. Doch schon heute ist klar, dass die Corona-Pandemie auch das kommende Wintersemester maßgeblich prägen wird. Deshalb wollen wir den Einsatz des Corona-Nothilfedarlehen  im Wintersemester prüfen und die Hilfe weiter verbessern. So soll das Darlehen dank modifizierter Vergabe- und Rückzahlbedingungen einer größeren Anzahl an Studierenden helfen können. Außerdem verlängern wir die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester und schaffen ebenfalls die Grundlage dafür, dass bestimmte Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Betrieb ebenfalls um ein halbes Jahr verlängert werden können. Damit tragen wir den besonderen Belastungen des vergangenen Semesters Rechnung. Den Studierenden in Hamburg dürfen durch die COVID-19-Pandemie keine Nachteile entstehen.“