
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen die Hochschulen, das Lehrpersonal und die Studierenden vor große Herausforderungen. Die Hamburgische Bürgerschaft hat daraufhin vergangene Woche einem Antrag von SPD und Grünen zugestimmt.
Der Senat wird darin aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung angepasst wird. Damit auch Studierende und internationale Studierende, die bisher nicht BAföG anspruchsberechtigt sind, aber durch die COVID-19-Pandemie ihren Nebenjob verloren und nun in finanziellen Engpass geraten sind, in angemessenem Maße unterstützt werden.
Des Weiteren sollen sich die besonderen Umstände des Sommersemesters 2020 nicht negativ auf Leistungsbezüge oder den Studienverlauf der Studierenden auswirken. So sollen in Bezug auf Waisenrenten, den Einbezug in die Familienkrankenversicherung, gesetzliche Altersgrenzen des Kindergeldes und Anrechnung des Semesters auf die Regelstudienzeit besondere Regelungen getroffen werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat bereits dafür gesorgt, dass Wohnungsmieten gestundet und der Semesterbeitrag zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden kann. Außerdem konnten in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk zügig und unbürokratisch Notfalldarlehen in Höhe von 400 Euro auf den Weg gebracht werden, um Studierende, die durch die COVID-19-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, schnell zu unterstützen.