
Die durch BaföG-Fördermittel abgedeckte Regelstudienzeit im
Jura-Studium von neun Semestern entspricht nicht mehr der tatsächlichen Studiendauer der Studierenden. Häufig benötigen Studierende für das anspruchsvolle Studium ein weiteres Semester – für das
es dann keine Förderung mehr gibt. Die daraus resultierende Gerechtigkeitslücke will Hamburg nun auf Bundesebene angehen und folgt damit einem entsprechenden bürgerschaftlichen Ersuchen von SPD
und Grünen (siehe Anlage). Wie gestern dem Justizausschuss der Bürgerschaft mitgeteilt wurde, wird der Senat deshalb eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen unterstützen, die eine
Erhöhung der Regelstudienzeit auf zehn Semester vorsieht.
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Fachsprecher der
SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Eine bundeseinheitliche Regelung wäre der Königsweg für bundesweit gleiche Studienbedingungen. Nur so kann die bisherige BAföG-Lücke – die in Wahrheit eine
Gerechtigkeitslücke für BAföG-Empfänger darstellt – effektiv angegangen werden. Das Jurastudium gehört zu den besonders anspruchsvollen Studiengängen. Immer komplexere Studieninhalte und der
Anspruch vieler Studierender, das Studium mit der gebotenen wissenschaftlichen Gründlichkeit in den Schwerpunktbereichen zu betreiben, haben dazu geführt, dass die tatsächliche Studiendauer bis
zum Abschluss des universitären Teils und des Staatsexamens häufig bei etwa fünf Jahren liegt. Das entspricht der Dauer eines gesamten Bachelor- und Masterstudiums. Damit wird die derzeitige
gesetzliche Regelstudienzeit von neun Semestern regelmäßig überschritten. Dies führt dazu, dass Studierende gerade in der entscheidenden Prüfungsphase keinen weiteren Anspruch auf BAföG haben.
Dieser Umstand ist für uns als SPD nicht akzeptabel. Ein Jura-Studium darf nicht an fehlender Förderung scheitern. Deshalb ist es gut, dass der Senat, dem Bürgerschaftsersuchen von SPD und Grünen
vom September 2017 folgt und sich auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung stark macht.“