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Drittes Geschlecht im Geburtenregister

Am 10. Oktober hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es in Zukunft möglich sein soll, als Eintrag im Geburtenregister ein zusätzliches Geschlecht einzutragen. Intersexuellen Menschen wird damit ermöglicht, sich nicht in die Geschlechterkategorien männlich oder weiblich einordnen zu müssen. Bis 2018 muss der Gesetzgeber eine Möglichkeit finden, diese Anforderung umzusetzen.

 

Ich begrüße diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr. Die Zwangseinordnung in die traditionellen Geschlechterkategorien für Menschen die nach der Geburt keinem Geschlecht zugeordnet werden können ist nicht mehr zeitgemäß. Viele fühlen sich im späteren Lebensverlauf nicht wohl mit dem zugeordneten Geschlecht und leiden unter den psychischen Folgen.


Dieser Schritt ist ein großer Erfolg im Kampf um ein selbstbestimmtes Leben von intersexuellen Menschen, dennoch geht auch dieser Kampf noch weiter:

Weiterhin ist es wichtig für eine größere gesellschaftliche Akzeptanz von intersexuellen Menschen einzustehen. Insbesondere Angleichungsoperationen an ein zugeordnetes Geschlecht bei Säuglingen müssen verboten werden, um das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei intersexuellen Menschen zu wahren.