Ich begrüße die Bundesratsinitiative des Senats zur Reform des Sexualstrafrechts. Jede siebte Frau wird in ihrem Leben mindestens einmal Opfer von sexueller Gewalt. Das ist ein Zustand der nicht hinnehmbar ist. Insoweit besteht ein weiter gesellschaftlicher Kontext. Nach geltendem Recht müssen Opfer sexualisierter Gewalt de facto aktiven Widerstand nachweisen können oder sich in einer juristisch schwer zu beweisenden objektiv schutzlosen Lage befinden, damit der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs anerkannt wird.
Damit wird aber eine Vielzahl von Fällen nicht abgedeckt, in denen die vergewaltigte Frau beispielsweise in eine Schockstarre verfällt. Dass der Täter in dieser Konstellation weniger strafwürdig
sein sollte, ist für mich nicht ersichtlich und das gilt es zu ändern! Mit der Bundesratsinitiative machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einem Sexualstrafrecht, das beim sexuellen
Selbstbestimmungsrecht ansetzt. Damit könnten in Zukunft auch Fälle häuslicher Vergewaltigung besser erfasst und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Bundesregierung hat bereits einen Referentenentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt, der zwar in die richtige Richtung weist uns aber noch nicht weit genug geht. Wir wollen ein
Sexualstrafrecht, das dem Grundsatz „ Nein heißt Nein“ Rechnung trägt und sexuelle Gewalt unabhängig vom Opferverhalten erfasst und bestraft. Dabei hat Deutschland sich eigentlich auch schon zu
einem derartigen Sexualstrafrecht international bereiterklärt:
Die von Deutschland bereits im Jahr 2011 unterzeichnete und im August 2014 in Kraft getretene „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ des
Europarates (kurz: Istanbul-Konvention) sieht eine ebensolche strafrechtliche Regelung vor. Hier verpflichtet Artikel 36 dazu, „jede nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung mit einer
anderen Person unter Strafe zu stellen“. In den Begründungen zur Konvention wird betont, dass die Strafbarkeit auch solche Handlungen umfassen soll, bei denen das Opfer keinen Widerstand leistet.